Als Ersteinsatzschmuck wird bei uns generell NUR Titan- oder PTFE Schmuck verwendet. Für mitgebrachten Schmuck übernehmen wir KEINE HAFTUNG!

Einverständniserklärung


Piercen und Tätowieren gilt rechtlich gesehen als mutwillige Körperverletzung, die nur deshalb straffrei bleibt, weil die betreffende Person in den Eingriff einwilligt.

 

Bitte bringt daher folgende Dinge mit:

 

 

Personen ab 18 Jahren: Dokument mit Lichtbild, Namen und Geburtsdatum (z.B. Ausweis, Führerschein, Reisepass...)

 

Personen ab 16 Jahren: eigener Ausweis, Ausweis(-kopie) eines Erziehungsberechtigten und schriftliche Erlaubnis vom Erziehungsberechtigten.

 

Personen ab 14 Jahren: eigener Ausweis/Schülerausweis und Erziehungsberechtigter mit Ausweis 

 

Download Einverständniserklärung für Schutzbefohlene HIER!

 

Die Einverständniserklärung beinhaltet außerdem eine Einwilligungserklärung gemäß Datenschutzerklärung DSGVO. Dabei geht es um die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos- und Videos unserer Arbeit. Die Einwilligung ist freiwillig und kann zurückgezogen werden!!! Die neue Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Kindes erst dann rechtmäßig ist, wenn es das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen unter 16. Jahren benötigen wir hier ebenfalls die Einwilligung der Eltern.